Sturmschaden durch einen Baum

Welche Versi­che­rung kommt für den Schaden auf ?Versicherungen übernehmen üblicherweise einem Sturmschaden ab Windstärke 8 (62-74 Kilometer/Stunde. Hier eine kleine Übersicht zur Orientierung.

  • Eigener Baum (oder Äste) fällt auf das eigene Grundstück  = Eigene Wohngebäudeversicherung.

  • Eigener Baum (oder Äste) fällt auf das Nachbargrundstück = Eigene Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung des Nachbarn.

  • Baum des Nachbarn fällt auf das eigene Grundstück = Eigene Wohngebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung des Nachbarn.

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Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Aufwendungen die zur Beseitigung eines Sturmschadens an Nachbargrundstücken durch einen gestürzten Baum (oder Teile von diesem) entstanden sind. Dazu gehört nicht nur die Aufarbeitung durch eine Fachfirma sondern auch die Entsorgung des Schnittguts oder die Beseitigung des verbliebenen Wurzelstocks.

Das gleiche gilt für die Wohngebäudeversicherung. Für den Fall das ein gestürzter Baum einen Schaden auf dem eigenen Grundstück verursacht hat.

Aus bisherigen Erfahrungen können wir sagen, dass fast so gut wie alle Versicherungen bei einem solch eingetretenen Fall eingesprungen sind. Die Größe des Umfangs war jedoch unterschiedlich:

Nur teilweise wurden auch Kosten übernommen bei denen noch kein Schaden entstanden ist, wie hängen gebliebene, eingerissene oder gebrochene Äste entfernen und nachbehandeln.

Bsp.: Nach einem Sturm bricht aus einem Baum ein großer Kronenteil heraus. Der Baum ist jedoch nicht so stark geschädigt das er gefällt werden muss. Der Astausbruch wird entfernt und hinterlässt einen starken offenen Kronenbereich. Es lässt vermuten, dass ein nächster Sturm mit weniger Geschwindigkeit einen nächsten Ausbruch in dem betroffenen offenen Kronenteil zur Folge haben könnte. Die Krone (oder Kronenteile) muss aus diesem Grund durch eine fachgerechte Einkürzung angeglichen werden um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Wichtig ist immer: Dokumentieren Sie jeden Sturmschaden mit Fotos. Informieren Sie sich vorher, was Ihre Versicherung im Fall eines Sturmschadens übernimmt (schriftlich) und sichern Sie gegebenenfalls nach. Informieren Sie schnellstmöglich nach einem eingetretenen Fall ihre Versicherung.

Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Regelmäßig müssen alle Bäume auf dem Grundstück überprüft werden. Der GDV empfiehlt, zweimal pro Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen einmal im belaubtem/ einmal im unerlaubtem Zustand.

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Sturmbeseitigung, Sturmschaden